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Informationen vom und für den Kurs 2023/24

Willkommen im Referendariat
Auftaktveranstaltung und feierliche Vereidigung am Montag 9.1.2023 im Hospitalhof
Auftaktveranstaltung und feierliche Vereidigung am Montag 9.1.2023 im Hospitalhof

Hier finden Sie Informationen für Ihr Referendariat!

Link zum Seminar-WIKI: 
https://wiki.seminar-stuttgart.de/ 

Hinweise des Kultusministeriums zum Vorbereitungsdienst:

Hinweise zum Vorbereitungsdienst (K23/24)


Prüfungsordnung und Ausbildungsstandards

Prüfungsordnung GymPO

Ausbildungsstandards der Fächer und Fächerverbünde

Medienbildungsplan


Abschließende bzw. zweite Staatsprüfung

Terminplan abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium Kurs (K23/24)



Erster Ausbildungsabschnitt

Vorkurs

Der Vorkurs zu Beginn des Referendariats im Januar umfasst ca. 3 Wochen, in denen die Referendar*innen am Seminar in Kompaktveranstaltungen die notwendigen Grundlagen für den Einstieg in die Schule erhalten. Ziel ist die Vorbereitung auf die Hospitation und die eigene Unterrichtstätigkeit ab Februar in der Schule.

Die Kompaktveranstaltungen umfassen neben den Fachdidaktiken und der Pädagogik weitere obligatorische Zusatzveranstaltungen, u.a.

  • die Medienausbildung: Informationen folgen
  • ein Ganztag Rhetorik
  • mindestens 3 Medienkurse (Wahl aus Angebotsliste)
  • Schulvormittag: Vorstellung an der Schule am vorgegebenen Termin
  • Vortrag zum Medienrecht

1. Halbjahr

Ab Februar beginnt die Ausbildung an der Schule. Die Referendar*innen hospitieren und unterrichten pro Woche 8–10 Stunden (insgesamt mindestens 60 Stunden begleiteter Unterricht, etwa hälftig auf beide Fächer verteilt). In beiden Fächern soll in allen Schulstufen mindestens sieben Stunden unterrichtet werden. Die Schulleitung bestellt für jede Referendar*in einen Mentor oder eine Mentorin, der bzw. die die auszubildende Lehrkraft in allen Unterrichtsangelegenheiten berät und unterstützt, z. B. bei der Suche nach geeigneten Klassen und Lehrkräften.

Am Seminar finden an einem oder zwei Tagen pro Woche die begleitenden Lehrveranstaltungen in Schulrecht, Pädagogik und den Fachdidaktiken statt. Referendar*innen mit bestimmten Fächern erhalten Zusatzausbildungen in

  • bilingualem Unterricht (für Referendar*innen mit einer Fremdsprache und einem Sachfach: freiwillig)
  • DaZ (für Referendar*innen mit D oder einer Fremdsprache: freiwillig)
  • IMP (für M-Referendar*innen, obligatorisch)
  • NwT (für Referendar*innen der Fächer PH, CH, BIO, GEO: obligatorisch)
  • Wirtschaft (nur für Absolvent*innen des (auslaufenden) Studiengangs „Politikwissenschaft/Wirtschaft“ ).

Jede angehende Lehrkraft wird in jedem Fach von der jeweiligen Ausbilder*in zweimal in ihrem Unterricht besucht und beraten. Einer der Besuche findet in der Oberstufe statt.


Zweiter Ausbildungsabschnitt

2. Halbjahr

Ab dem neuen Schuljahr (September) erhalten die Referendar*innen einen kontinuierlich selbstständigen Lehrauftrag in ihren beiden Fächern im Umfang von insgesamt 9–12 Stunden. In einem zusätzlichen Ausbildungsfach erhalten sie keinen kontinuierlich selbstständigen Lehrauftrag.

Hinzu kommt begleiteter Ausbildungsunterricht im Umfang von mindestens 12 Stunden und temporär selbständige Lehraufträge (z.B. im Vorfeld und zur Durchführung von unterrichtspraktischen Prüfungen in Leihklassen). Allerdings darf in keiner Woche die Obergrenze von max. 12 Stunden überschritten werden. Der begleitete Ausbildungsunterricht ist eine gute Gelegenheit, noch vor den Prüfungen Rückmeldung zum eigenen Unterricht zu bekommen. Daher sollten die zusätzlichen Unterrichtsstunden bereits zu Beginn des Schuljahres geplant werden.
Hier findet man einige einfache Beispiele für die Deputatsplanung. Es wird empfohlen, sich bei den Deputatswünschen (kontinuierlicher Unterricht) an den für die Prüfungen benötigten Klassen zu orientieren.

Am Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts legt jede auszubildende Lehrkraft in Absprache mit ihren Seminar-Ausbilder*innen Fach und Thema für ihre Dokumentation fest. Diese ist bereits Bestandteil der Prüfungen und umfasst die Planung, Durchführung und Reflexion einer selbstständig durchgeführten Unterrichtseinheit. Die Dokumentation wird im Januar abgegeben.

Jede auszubildende Lehrkraft wird ein drittes Mal in jedem Fach im Unterricht von ihren Ausbilder*innen besucht und beraten, so dass insgesamt alle Schulstufen – US, MS und OS – durch Besuche abgedeckt sind.

Im Herbst findet die Prüfung in Beamten- und Schulrecht statt.


3. Halbjahr

Es findet weiterhin selbstständiger Unterricht statt. In diese Zeit fällt dann die Prüfungsphase mit unterrichtspraktischen Prüfungen und Kolloquien.
Nach der Prüfungsphase gibt es zudem die Möglichkeit, einige der Zusatzausbildungen und Veranstaltungen am Seminar als ergänzende Veranstaltungen zu belegen.
Sollte der begleitete Ausbildungsunterricht im Umfang von mindestens 12 Stunden noch nicht vollumfänglich abgeleistet worden sein, besteht nun die letzte Möglichkeit, diesen nachzuholen.

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