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KI in Schule und Ausbildung
Künstliche Intelligenz, besonders textbasierte KI, hat in das Leben der Schülerinnen und Schüler längst Einzug
gehalten und ist mittlerweile auch ohne Barrieren zugänglich (Bing Chat, DeepL). Egal ob gern gesehen oder völlig abgelehnt -
Lehrkräfte von heute müssen sich mit KI sowohl persönlich als auch im Unterricht auseinandersetzen, um Schülerinnen und
Schülern das nötige "Rüstzeug" für unser zukünftiges Leben mitzugeben, welches auch von KI bestimmt sein
wird.
Während ihrer Ausbildung haben Referendare und Referendarinnen des Seminars Stuttgart Möglichkeiten, sich mit dem Thema KI
und dem Umgang damit im Unterricht zu beschäftigen, sei es in einem Medienkurs oder als Bestandteil der Fachdidatik. Logische
Konsequenz der erworbenen Skills ist die Verwendung von KI bei Unterrichtsbesuchen und Prüfungen. Das Seminarkollegium hat sich daher
mit textgenerierender KI (wie z.B. ChatGPT) beschäftigt und die "Rules for Tools", die Prof. Spannagel veröffentlicht hat, auf
das Seminar angepasst, um unseren Referendar:innen für die Zeit ihrer Ausbildung eine Richtschnur zu spannen. Die Regeln gelten
zunächst nur für Seminarveranstaltungen und beratende Besuche.
Rules
for Tools
Wir hoffen, dass Ihnen das angehängte Papier "Umgang mit KI am Seminar Stuttgart" dabei hilft, die Werkzeuge so einzusetzen, wie das
KM dies kürzlich formuliert hat: "Künstliche Intelligenz muss aktiv im Schulunterricht behandelt werden, da die Schülerinnen
und Schüler lernen müssen, mit dieser neuen Technologie umzugehen und verstehen sollen, wie die Algorithmen dahinter
funktionieren. Es ist auch essenziell, sie darüber aufzuklären, welche Gefahren, aber auch welche Chancen und Vorteile
künstliche Intelligenz bietet.
Ziel ist, den Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien zu lehren und dabei die gesellschaftliche
Realität miteinzubeziehen. Deshalb sind die Themenfelder Digitalisierung, Einsatz von KI und Algorithmen auch Inhalt des aktuellen
Bildungsplans. Zudem werden Text-KI-Tools von Lehrkräften als methodisch-didaktische Werkzeuge verwendet."
Für Prüfungen gelten die Regelungen des Landeslehrerprüfungsamtes, welche derzeit Folgendes vorsehen:
- allein die in der GymPO aufgeführten Regelungen sind rechtlich maßgeblich
- KI ist ein Hilfsmittel im Sinne von § 19 Abs. 4 (Dokumentation) bzw. § 21 Abs. 5 (Lehrprobe) und ist dann entsprechend zu dokumentieren / anzugeben
- für sämtliche Internetquellen (inkl. KI) gilt:
„Materialien aus dem Internet sind durch datierten Ausdruck der ersten Seite zu belegen, auf Nachfrage durch kompletten Ausdruck oder auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format."