Teilnahme - Teilnahmepflicht

Praxissemester Teilnahmepflicht

Das Praktikum an der Schule und die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen sind verpflichtend, da diese einen Teil Ihres künftigen Vorbereitungsdienstes darstellen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten (z. B. Fortführung des Studiums, Verfassen von Hausarbeiten, eventuelle Verdiensttätigkeiten vor allem an Werktagen / Vormittag) hinter ihren Verpflichtungen im Schulpraxissemester zurücktreten müssen.

Bitte bedenken Sie, dass bereits bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen in der Schule oder bei den Begleitveranstaltungen am Seminar eine Teilnahmebescheinigung für das Praxissemester nicht ausgestellt werden kann. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig beantragt werden. Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte zunächst telefonisch, dann schriftlich; auch hier ist jedoch die Anzahl möglicher Fehlzeiten begrenzt. Generell gilt: Wird die Anzahl zulässiger Fehlzeiten überschritten, müssen in Absprache mit der Seminarleitung (mehr als zwei Veranstaltungen am Seminar) oder der Schulleitung (mehr als fünf Schultage) Stunden nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden.

Bitte bedenken Sie das, bevor Sie sich anmelden, und erkundigen Sie sich bei Beginn des Praxissemesters in Seminar und Schule nach den örtlichen Regelungen.

 

Merkblatt Anwesenheitspflicht